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„Bildung für nachhaltige Entwicklung“ als neue gesetzliche Aufgabe der Naturparke

Ab dem 1. April 2018 ist „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ eine weitere gesetzliche Aufgabe der 105 Naturparke in Deutschland. Die Aufgabe „Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen.“ steht künftig in § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes und ist Teil des „Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“. Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz Ende Juni 2017 beschlossen. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.

© Naturpark Rheinland/Dominik Liebenstein

Bonn, 28. März 2018. - Ab dem 1. April 2018 ist "Bildung für nachhaltige Entwicklung" eine weitere gesetzliche Aufgabe der 105 Naturparke in Deutschland. Die Aufgabe "Naturparke sollen auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen." steht künftig in § 27 des Bundesnaturschutzgesetzes und ist Teil des "Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes". Der Deutsche Bundestag hat dieses Gesetz Ende Juni 2017 beschlossen. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Der Verband Deutscher Naturparke e. V. (VDN) begrüßt diese Gesetzesänderung sehr. "Auf der Grundlage dieser Gesetzesänderung werden die Naturparke ihre bisherige Bildungsarbeit weiter ausbauen", stellt VDN-Präsident Dr. Michael Arndt fest. "Im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung werden die Naturparke Ziele, Inhalte und Handlungskompetenzen in Bezug auf den Schutz der Natur und eine nachhaltige Regionalentwicklung vermitteln."

Schon heute schaffen Naturparke gemeinsam mit Partnern Angebote für schulische und außerschulische Aktivitäten, die zum Entdecken der Natur, Kultur und Geschichte einladen. Im Rahmen eines bundesweiten Programms des VDN kooperieren Naturparke beispielsweise mit ausgezeichneten "Naturpark-Schulen" und "Naturpark-Kitas".

Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) will Menschen darin unterstützen, dass sie das eigene Leben, die Gesellschaft und die Zukunft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mitgestalten können.

2005-2014 hatten die Vereinten Nationen die UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgerufen, die auch von der Bundesregierung unterstützt worden ist. 2015 fiel dann der Startschuss für das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das fünfjährige Programm (2015-2019) zielt darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung vom Projekt in die Struktur zu bringen. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Agenda 2030, die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und die 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung - die Sustainable Development Goals (SDGs) - umfasst. Deutschland hat eine Nationale Plattform und begleitende Gremien zur Umsetzung des Weltaktionsprogramms eingerichtet.

Die Naturparke können mit dem jetzt erfolgten Gesetzesauftrag einen wichtigen Beitrag leisten, um die BNE-Ziele auf 28% der Fläche Deutschlands umzusetzen.

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